Grundsicherungsrechner - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die entweder die Regelaltersgrenze für die allgemeine Altersrente erreicht haben oder die voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Sie dürfen dabei die Bedürftigkeit nicht selbst herbeigeführt oder begünstigt haben (z.Bsp. in den letzten zehn Jahren ihr Vermögen verschenkt haben).
Welches Vermögen wird bei der Grundsicherung angerechnet?
Als vorhandenes Vermögen des Antragstellers und des Partners wird angerechnet:
- Bargeld
- Wertpapiere
- Sparguthaben
- Haus- und Grundvermögen (Ausnahme ist eine angemessene selbstbewohnte Immobilie)
Dieses Vermögen muss zunächst verbraucht werden. Ausgenommen davon ist ein Schonvermögen von 5.000 Euro für Alleinstehende und 10.000 Euro für Verheiratete oder Partner.
Wo stellt man den Antrag auf Grundsicherung?
Der Antrag auf Grundsicherung ist beim zuständigen Sozialamt- Bereich Grundsicherung zu stellen.
Sollten Sie den Rechner nicht angezeigt bekommen, passen Sie bitte die Zulassung für funktionale Coockies (smart-rechner) an (auf den blauen Kreis unten links klicken).
Hinweis: Die Berechnung erfolgt näherungsweise nach den uns vorliegenden Daten. Das tatsächliche Ergebnis vom Sozialamt kann davon abweichen.