Entlastungs- und Betreuungsangebote bei pflegebedürftigen Kindern
Als Eltern eines pflegebedürftigen Kindes haben Sie täglich eine unglaublich wichtige und anspruchsvolle Aufgabe. Die Pflege und Betreuung ihres Kindes, dass aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung auf sie angewiesen ist, kann mitunter sehr herausfordernd sein. Tag für Tag setzen Sie Ihr ganzes Herzblut und ihre Energie ein es bestmöglich zu versorgen und ihm ein glückliches Leben zu ermöglichen.
Dabei sollten sie sich selbst nicht vergessen und sich hin und wieder eine Auszeit nehmen.
Dafür haben wir unser Angebot an Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige von pflegebedürftigen Kindern geschaffen. Während wir ihe Kind oder ihre Kinder betreuen und fördern, haben Sie Zeit neue Energie zu tanken.
Was sind Entlastungsleistungen (nach §45b des SGB XI)?
Entlastungsleistungen sind spezielle Unterstützungsangebote, die Ihnen als pflegende Angehörige zur Verfügung stehen. Sie dienen dazu, Ihnen eine Auszeit zu ermöglichen oder sich um sich um Ihre eigenen Bedürfnisse kümmern zu können. So können sie "ihre eigenen Batterien aufladen" um gestärkt und voller Energie für Ihr Kind da zu sein.
Durch die vielfältigen Möglichkeiten in der JUMI KINDERHILFE fördern wir ihr Kind und vermitteln bzw. stärken die notwendigen Alltagskompetenzen.
Dabei ist uns wichtig, dass wir eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihrem Kind aufbauen. Wir möchten ihm ein Gefühl von Sicherheit geben und ihm ermöglichen, seine Fähigkeiten weiterzuentwickeln sowie soziale Kontakte zu knüpfen.
Wie können Sie Entlastungsleistungen beantragen?
Gemäß §45b des SGB XI haben Sie als Eltern von pflegebedürftigen Kindern einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen.
Um Entlastungsleistungen nach §45b des SGB XI in Anspruch zu nehmen, sollten Sie Kontakt mit uns oder Ihrer zuständigen Pflegekasse aufnehmen. Gemeinsam mit Ihnen wird dann ein individueller Plan erstellt, der Ihren Bedürfnissen und den Bedürfnissen Ihres Kindes gerecht wird.