Steuern sparen durch Spenden
Mit dem Steuerspar-Rechner berechnen Sie die Steuerersparnis durch Ihre Spende.
Mit Ihrer Spende helfen Sie Kindern und Familien schnell und unkompliziert direkt vor Ort. Gleichzeitig können Sie ihre Spende steuerlich geltend machen und so Steuern sparen. Mit unserem Steuerspar-Rechner können Sie ermitteln, um welchen Betrag ihre gut Tat auch ihre Steuerlast senkt.
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Der Spendenrechner wird bereitgestellt durch Smart-Rechner.de
steuerliche Behandlung von Geldspendenbei Unternehmen
Was müssen Sie bei der umsatzsteuerrechtlichenBehandlung von Geldspenden beachten?
Eine Geldspende beruht in erster Linie immer auf der Freiwilligkeit Ihrerseits - im Hintergrund steht keine vertragliche Regelung, Bestellung oder ähnliche Verpflichtung, die eine Zahlung zur
Folge hätte. Somit erhalten Sie für Ihre Geldspende keinerlei Gegenleistung von uns und der Vorgang ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz kein steuerbarer Umsatz. Ihre Geldspende unterliegt damit im Gegensatz zur Sachspende nicht der Umsatzsteuer.
Können Sie Geldspenden als Betriebsausgaben absetzen?
Wir haben einen Freistellungsbescheid unseres Finanzamtes, welcher uns bescheinigt, dass wir eine Körperschaft im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung sind. Somit können Sie unabhängig Ihrer Unternehmensform Ihre Spende an uns als Betriebsausgabe verbuchen (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften fallen wir unter die Ausnahme des § 9 Nr. 5 Gewerbesteuergesetz). Allerdings können Sie Ihre Geldspenden nicht immer in voller Höhe gewinnmindernd ansetzen. Prinzipiell gilt, dass Spenden nur bis zu einer maximalen Höhe von 20% des unternehmerischen Jahresgewinns als Betriebsausgabe angesetzt werden dürfen. Wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft sind und diese Grenze überschreiten,
sollten Sie die Option prüfen, ob Sie die Spende steuerlich verlagern und privat in Ihrer Einkommenssteuererklärung absetzen wollen bzw. können.
Spenden dürfen nicht steuerlich als Betriebsausgabe angesetzt werden, wenn Ihr Unternehmen in einer wirtschaftlichen Beziehung zu uns steht oder es sich um Spenden handelt, die Ihnen behördlich angeordnet wurden.
Warum sollten Sie auf den Erhalt einer Spendenbescheinigung bestehen?
Eine Spendenbescheinigung ist der Nachweis für das Finanzamt, dass Ihre geleistete Spende steuerlich absetzbar ist. Sie darf nur von steuerbegünstigten Körperschaften ausgestellt werden, die einen entsprechenden Freistellungsbescheid ihres Finanzamtes haben - uns liegt diese Bescheinigung vor. Bei Geldspenden bis zu einer Höhe von 200 Euro gibt es eine Vereinfachung. Hier reicht in der Regel der entsprechende Kontoauszug als Spendennachweis, wenn aus diesem genau hervorgeht:
- an wem wurde gespendet (JUMI KINDERHILFE e. V.)
- unsere Kontonummer
- die genaue Spendensumme
- der genaue Spendenzweck
- der Buchungstag der Spende
Wenn Sie sich nicht sicher sind, stellen wir Ihnen aber auch gerne bei geringeren Spendenbeträgen eine Spendenbescheinigung aus.
So lange müssen Sie eine Spendenbescheinigung aufheben
Eine Spendenbescheinigung gilt als Beleg für Ihre Buchhaltung. Somit unterliegt sie dem § 147 Abs.1 der Abgabenordnung und muss 10 Jahre lang von Ihnen aufbewahrt werden. Andernfalls könnte es bei einer Prüfung durch das Finanzamt dazu führen, dass Ihnen die Spende nicht als Betriebsausgabe anerkannt wird und Sie Nachversteuern müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring?
Eine Spende muss immer auf Freiwilligkeit und ohne Gegenleistung getätigt werden. Sie kann wie unter dem oberen Absatz "Können Sie Geldspenden als Betriebsausgaben absetzen?" zu den Betriebsausgaben angerechnet werden - allerdings nur bis zu einer Höhe von maximal 20 % Ihres jährlichen Gewinns.
Beim Sponsoring gibt es 2 Arten - das aktive und das passive Sponsoring. Das passive Sponsoring ähnelt der Spende, allerdings haben Sie beim Sponsoring einen Anspruch darauf, namentlich für Ihre Unterstützung genannt zu werden. Ein aktives Sponsoring ist eine Art Werbemaßnahme für Ihr Unternehmen.
Wenn Sie sich für ein Sponsoring entscheiden, erhalten Sie im Gegensatz zur Spende eine Rechnung mit entsprechenden Ausweis der Umsatzsteuer. Ein Sponsoring können Sie zu 100 % Ihren Betriebsausgaben zurechnen und somit vollständig gewinnmindernd ansetzen.
Jetzt Spenden und Kindern eine bessere Zukunft ermöglichen.