Wohngeld berechnen
Das für die Berechnung des Wohngeldes zu berücksichtgende monatliche Gesamteinkommen, setzte sich aus der Summe der monatlichen Nettoeinkünfte (aller für das Wohngeld zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder) abzüglich zulässiger Freibeträge und Unterhaltspflichten zusammen.
Die einzutragende Kaltmiete für das Wohngeld richtet sich nach dem § 9 Wohngeldgesetz. Die Bruttokaltmiete ergibt sich aus der Nettokaltmiete und den kalten Betriebskosten. Dies sind zum Beispiel:
- der Wasserverbrauch
- die Müllentsorgung
- die Gebäudereinigung
- die Abwasserbeseitigung
- die Treppenbeleuchtung
Nicht zur Kaltmiete zählen u.a.:
- die Heizkosten
- Kosten für die Erwärmung von Wasser
- die Miete für einen Garagen- oder Stellplatz für Kraftfahrzeuge
- die Kosten für Haushaltsenergie
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Hinweis: Die Berechnung erfolgt näherungsweise nach den uns vorliegenden Daten.